Zieht ein Mieter während der Heizperiode aus, trägt der Eigentümer nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs die Kosten für die Zwischenabrechnung. Solche Kosten könnten nicht auf die Mieter abgewälzt werden, hieß es in der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Damit schafften die obersten Richter Klarheit, wer die Nutzerwechselgebühr tragen muss.
Quelle: focus.de
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