Zieht ein Mieter während der Heizperiode aus, trägt der Eigentümer nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs die Kosten für die Zwischenabrechnung. Solche Kosten könnten nicht auf die Mieter abgewälzt werden, hieß es in der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Damit schafften die obersten Richter Klarheit, wer die Nutzerwechselgebühr tragen muss.
Quelle: focus.de
Der Bundestag hat den Wettbewerbshütern im Kampf gegen überzogene Strompreise den Rücken gestärkt. Sie dürfen notfalls auch eine Senkung durchsetzen. Künftig reicht ein Verdacht des Kartellamts aus, um Versorger zu zwingen, ihre Strompreise zu senken. Am Donnerstag stimmte der Bundestag einem entsprechenden Gesetz zu. Gute Nachrichten für die Verbraucher. Die Beweislast für die Berechtigung der Preiserhöhung liegt nun beim Stromkonzern. Bisher mussten die Stromverbraucher nachweisen, dass ihre Strompreise zu hoch sind, was meist kaum zu meistern war.
Quelle: focus.de
Gestiegene Ölpreise sorgen wie bereits im vergangenen Jahr auch dieses Jahr Eigentümern und Mietern für böse Überraschungen beim Durchsehen der Betriebskostenabrechnungen. Denn die durch den Preisanstieg beim Öl stark erhöhten Heizkosten bedeuten vielfach Nachzahlungen im dreistelligen Bereich. Leider steigen auch in diesem Bereich die Belastungen.