Ein funktionelles und geschmackvolles Waschbecken darf natürlich in keinem Badezimmer fehlen. Heutzutage sind Waschbecken weitaus mehr als nur ein Ort der Körperreinigung, sie sollen Ihren Zweck erfüllen, aber auch optisch gut aussehen. Die Auswahl reicht von Einbau-, Aufsatz-, Rand- oder Schalenbecken aus verschiedenen Materialien wie Metall, Keramik oder sogar Glas. Schon lange muss ein Waschbecken nicht mehr nur an der Wand montiert sein, es bestehen auch die Möglichkeiten das Waschbecken wie eine Schüssel auf einer Platte zu befestigen oder wie bei Einbaubecken in einer Platte zu versenken. Ein Waschbecken entfaltet allerdings nur dann seine ganze optische Wirkung, wenn sich auch die Armaturen in ein stimmiges Gesamtbild einfügen. Selbstverständlich steht auch bei den Armaturen eine große Auswahl zur Verfügung. Neben Armaturen im Retrostil gibt es auch so ausgefallene und raffinierte Modelle, dass diese sich auf den ersten Blick nicht einmal als Wasserhahn identifizieren lassen. Auch durch Infrarot gesteuerte Wasserhähne sind erhältlich. Ein Infrarot gesteuerte Wasserhahn schaltet sich automatisch an und aus.
Wer sich den Traum vom eigenen Haus möglichst schnell und unkompliziert erfüllen möchte, der ist mit einem Eigenheim in Fertigbauweise gut beraten. Diese Holzhäuser sind in den USA und auch den nordischen Ländern schon lange bekannt und beliebt. Bei der Fertigbauweise wird nicht im Einzelnen gebaut, sondern ganze Module (Wände, Dach, etc) werden vorgefertigt und direkt an die Baustelle geliefert, wo sie vom Fachpersonal zusammengefügt und verbaut werden. Durch diese Bauweise kann oftmals schon nach nur wenigen Tagen der Vorarbeit Richtfest gefeiert werden und das Haus auch kurze Zeit danach bereits bezogen werden. Durch die vorherige Trocknung des Holzes entfällt sogar das so genannte „Trockenwohnen“ und ein gleich bleibend gutes Raumklima erwartet die Bewohner ab dem ersten Tag.
Zieht ein Mieter während der Heizperiode aus, trägt der Eigentümer nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs die Kosten für die Zwischenabrechnung. Solche Kosten könnten nicht auf die Mieter abgewälzt werden, hieß es in der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Damit schafften die obersten Richter Klarheit, wer die Nutzerwechselgebühr tragen muss.
Quelle: focus.de
Der Bundestag hat den Wettbewerbshütern im Kampf gegen überzogene Strompreise den Rücken gestärkt. Sie dürfen notfalls auch eine Senkung durchsetzen. Künftig reicht ein Verdacht des Kartellamts aus, um Versorger zu zwingen, ihre Strompreise zu senken. Am Donnerstag stimmte der Bundestag einem entsprechenden Gesetz zu. Gute Nachrichten für die Verbraucher. Die Beweislast für die Berechtigung der Preiserhöhung liegt nun beim Stromkonzern. Bisher mussten die Stromverbraucher nachweisen, dass ihre Strompreise zu hoch sind, was meist kaum zu meistern war.
Quelle: focus.de
Gestiegene Ölpreise sorgen wie bereits im vergangenen Jahr auch dieses Jahr Eigentümern und Mietern für böse Überraschungen beim Durchsehen der Betriebskostenabrechnungen. Denn die durch den Preisanstieg beim Öl stark erhöhten Heizkosten bedeuten vielfach Nachzahlungen im dreistelligen Bereich. Leider steigen auch in diesem Bereich die Belastungen.